Du findest ein altes Foto und musst sofort an den verstorbenen Menschen denken. Vielleicht zeigt es eine Feier, einen Urlaub oder einfach einen ganz normalen Moment. Es fühlt sich fast selbstverständlich an, das Bild weiterzugeben. Gleichzeitig weißt du nicht, wie es dem anderen gerade geht und ob diese Erinnerung in diesem Moment willkommen ist.
Ja, du kannst Angehörigen ein altes Foto schicken. Oft ist es aber besser, vorher kurz zu fragen, ob sie es sehen möchten. So lässt du ihnen die Wahl, ob diese Erinnerung gerade passt oder lieber noch warten soll.
Fotos können sehr unmittelbar berühren. Man sieht ein Gesicht, einen Ort, eine vertraute Geste – und plötzlich ist ein gemeinsamer Moment wieder da. Das kann schön und tröstlich sein, aber auch traurig machen oder Sehnsucht wecken. Dass ein Bild starke Gefühle auslöst, bedeutet nicht, dass es falsch war, es anzubieten.
Eine kurze Nachricht reicht: „Ich habe gerade ein schönes altes Foto von Thomas gefunden. Möchtest du, dass ich es dir schicke?“ Wenn du dabei den Namen des verstorbenen Menschen nennst, darf das ganz selbstverständlich sein. Du musst die Erinnerung nicht groß erklären oder aus dem Foto sofort ein Gespräch machen.
Wenn du beim Teilen solcher Erinnerungen mehr Orientierung möchtest, findest du im Ratgeber „Wenn jemand in deinem Umfeld trauert – Was du sagen, schreiben und tun kannst“ zwei passende Vertiefungen. Kapitel 12 „Den Namen nennen und Erinnerungen teilen“ geht ausführlicher darauf ein, wie du Erinnerungen und gemeinsame Erlebnisse behutsam weitergeben kannst. Kapitel 9 „Social Media nach einem Todesfall“ behandelt zusätzlich Fotos und Videos, die private und öffentliche Weitergabe, Erinnerungsclips, Zustimmung und Privatsphäre und enthält konkrete Formulierungen für unterschiedliche Situationen.
Nicht jedes Foto eignet sich zum Weitergeben. Sehr private, intime oder möglicherweise unangenehme Aufnahmen solltest du nicht einfach verschicken. Auch wenn auf dem Bild andere Menschen zu sehen sind oder du unsicher bist, ob der Verstorbene selbst gewollt hätte, dass diese Aufnahme weitergegeben wird, ist Zurückhaltung sinnvoll.
Ein Foto einem Angehörigen privat anzubieten ist außerdem etwas anderes, als es öffentlich zu posten. Selbst wenn die Familie den Todesfall bereits bekannt gemacht hat, bedeutet das nicht automatisch, dass persönliche Bilder für soziale Netzwerke gedacht sind.
Wenn du ein schönes Foto gefunden hast, musst du es also nicht aus Sorge für dich behalten. Ein kurzer Hinweis gibt den Angehörigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob und wann sie es sehen möchten. So gibst du eine schöne Erinnerung weiter und lässt trotzdem offen, wann der andere sie anschauen möchte.
Wenn du ein altes Foto, eine persönliche Erinnerung oder einen kleinen Erinnerungsclip weitergeben möchtest und unsicher bist, was dabei gut passt, findest du im Ratgeber „Wenn jemand in deinem Umfeld trauert – Was du sagen, schreiben und tun kannst“ eine ausführlichere Orientierung. Kapitel 12 „Den Namen nennen und Erinnerungen teilen“ zeigt, wie du Erinnerungen und gemeinsame Erlebnisse behutsam ansprechen kannst. Kapitel 9 „Social Media nach einem Todesfall“ ergänzt konkrete Hinweise zu Fotos und Videos, privater und öffentlicher Weitergabe, Zustimmung, Privatsphäre und Erinnerungsclips sowie passende Formulierungen für unterschiedliche Situationen. Diese Inhalte sind sowohl im digitalen Download als auch im gedruckten Buch enthalten.
Wenn du ein Erinnerungsfoto nicht einfach losschickst, sondern erst überlegst, was für den anderen gerade passen könnte, steckt darin oft Mitgefühl. In „Ich bin dein Gefühl – Band IV: Licht – Die hellen Gefühle“ kommt das Mitgefühl, neben anderen Gefühlen, selbst zu Wort und beschreibt aus seiner eigenen Sicht eine zugewandte Haltung, die nicht drängen oder alles lösen muss. Die anschließenden Reflexionsseiten geben dir Raum, dein eigenes Mitgefühl genauer anzuschauen – auch in kleinen Entscheidungen, in denen Rücksicht wichtiger ist als der schnelle Impuls.
