Du möchtest in einem Gespräch den verstorbenen Menschen beim Namen nennen und merkst, dass du kurz zögerst. Solltest du seinen Namen wirklich sagen? Oder löst du damit bei den Angehörigen etwas aus, das gerade besser nicht da wäre?
Viele Menschen vermeiden den Namen aus Rücksicht. Sie möchten nicht den Eindruck haben, den anderen erst wieder an den Verlust zu erinnern. Doch ein trauernder Mensch hat den Verstorbenen nicht vergessen, nur weil sein Name gerade nicht fällt.
Für Angehörige kann es schwer sein, wenn ein Mensch, der lange selbstverständlich zum Leben gehörte, nach seinem Tod kaum noch beim Namen genannt wird. Gerade wenn einige Zeit vergangen ist, wird im Umfeld oft seltener über ihn gesprochen. Dann kann schon der Name zeigen: Dieser Mensch ist nicht vergessen.
Deshalb darfst du den Namen grundsätzlich nennen. Ein einfacher Satz wie „Ich habe heute an Thomas gedacht“ kann reichen. Du musst daraus keine lange Erinnerung oder ein großes Gespräch machen.
Es kann sein, dass dein Gegenüber traurig wird oder Tränen kommen. Das bedeutet nicht automatisch, dass du etwas Falsches getan hast. Der Name kann eine Erinnerung berühren und zugleich willkommen sein.
Wichtiger ist, wie der andere reagiert. Greift er den Gedanken auf, kannst du zuhören. Wird die Antwort knapp oder wechselt das Thema, lass es dort stehen. Und was heute passt, muss morgen nicht passen: Ein Mensch kann an einem Tag gern über den Verstorbenen sprechen und an einem anderen lieber nicht. Eine feste Regel hilft deshalb weniger als Aufmerksamkeit für den jeweiligen Moment.
Wenn du nicht nur wissen möchtest, ob du den Namen nennen darfst, sondern auch konkrete Worte und unterschiedliche Situationen suchst, geht der Ratgeber „Wenn jemand in deinem Umfeld trauert – Was du sagen, schreiben und tun kannst“ in Kapitel 12 „Den Namen nennen und Erinnerungen teilen“ deutlich weiter als dieser Artikel. Dort findest du ausführlichere Formulierungen und Hinweise dazu, wie du Erinnerungen, Fotos, alte Nachrichten oder persönliche Geschichten behutsam weitergeben kannst.
Du musst also nicht entscheiden, ob der Name eines verstorbenen Menschen grundsätzlich „gut“ oder „schlecht“ ist. Du darfst ihn nennen und anschließend darauf achten, was dein Gegenüber daraus machen möchte. Oft ist genau das die freundlichste Form: den Menschen nicht aus dem Gespräch verschwinden zu lassen und trotzdem nichts zu erzwingen.
Wenn du nicht nur wissen möchtest, ob du den Namen nennen darfst, sondern auch konkrete Worte für unterschiedliche Situationen suchst, findest du im Ratgeber „Wenn jemand in deinem Umfeld trauert – Was du sagen, schreiben und tun kannst“ in Kapitel 12 „Den Namen nennen und Erinnerungen teilen“ deutlich ausführlichere Orientierung. Dort geht es darum, wie du einen Namen behutsam ins Gespräch bringst, Erinnerungen teilst und mit Fotos, alten Nachrichten oder persönlichen Geschichten umgehst. Den Ratgeber erhältst du als digitalen Download oder als gedrucktes Buch – in beiden Formaten findest du denselben ausführlichen Kapitelinhalt.
Mitgefühl zeigt sich nicht nur in Trost, sondern auch darin, einen anderen Menschen aufmerksam wahrzunehmen und nichts zu erzwingen. In „Ich bin dein Gefühl – Band IV: Licht – Die hellen Gefühle“ kommt das Mitgefühl, neben vielen anderen Gefühlen, selbst zu Wort. Die anschließenden Reflexionsseiten laden dich dazu ein, die eigene Art des Mitfühlens näher anzuschauen – anderen Menschen gegenüber und auch dir selbst.
